Wann fördert eine gemeinnützige Körperschaft eigene Zwecke und ab wann wird sie nur für einen anderen tätig? Dies beschäftigte kürzlich den BFH bei der Frage, ob ein Verein, der ein sog. Peer-Review-Verfahren für Open-Access-Publikationen durchführt, damit seine gemeinnützigen Zwecke verfolgt.
Kryptowährungen sind in aller Munde. Ob zur Annahme von Spenden, zum privaten Vermögensaufbau oder zum Kauf von NFTs. Die allgemein steigende Akzeptanz von Kryptowerten könnte den Gedanken nahelegen, Kryptowährungen auch in das Portfolio einer gemeinnützigen Stiftung aufzunehmen.
Online diskutieren, arbeiten, sich besprechen und auch wählen ist mittlerweile völlig normal geworden. Welche technischen Anforderungen an eine elektronische Wahl zu stellen sind, hat der BGH kürzlich erläutert.
Wer Zivildienstleistende im Auftrag des Amtes für Zivildienstleistende vermittelt, handelt dabei im Rahmen seines Zweckbetriebes. Das hat der BFH kürzlich entschieden.
Leistungen, die Schul- und Bildungszwecken dienen, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. In einer Reihe von Urteilen stellte der BFH klar, dass weder der Tennis- noch der Golf- oder ein Persönlichkeitstrainer von dieser Regelung umfasst sind.
Am 01.01.2020 wurde die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG eingeführt, die die sog. Kostenteilungsgemeinschaft mit ihren Leistungen an ihre jeweiligen Mitglieder umsatzsteuerfrei stellt. Insbesondere im Wege der Kooperation gemeinnütziger Körperschaften kann diese Vorschrift an Bedeutung gewinnen.
Vorschlag für einen neuen Eigenkapitalausweis bei Stiftungen nach der Stiftungsrechtsreform
Das Lobbyregistergesetz – Eintragungspflichten für Verbände und Unternehmen
Grundzüge liechtensteinischer Stiftungen unter besonderer Berücksichtigung der Familienstiftung aus Sicht deutscher Staatsangehöriger: „Felix Liechtenstein“?
Die Rechtsnachfolge von natürlichen Personen bei der unselbstständigen Stiftung
Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdruck auf Sportbekleidung
Im sechsseitigen Merkblatt geben die WINHELLER-Rechtsanwälte Dr. Eric Uftring, Lars Gerbe und Stefan Winheller einen aktuellen Überblick über die Vergütung in gemeinnützigen Körperschaften. Das Merkblatt enthält u.a. Infos zu Vergütungsansprüchen von Festangestellten, freien Mitarbeitern, ehrenamtlich Tätigen, Vorständen und Geschäftsführern. Hier können Sie das Merkblatt erwerben.