Mit den neuen Fassungen von § 4 Nr. 16 und 25 UStG gibt es zwei Neuerungen im Umsatzsteuergesetz, die speziell für Nonprofit-Organisationen von Interesse sind. Zudem ist auch die aktuelle Rechtsprechung zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und h der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für gemeinnützige Einrichtungen von besonderer Bedeutung.
Der Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes weist nur wenige spezifische Neuerungen für gemeinnützige Organisationen auf. Die erwartete Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts lässt weiterhin auf sich warten. Wir geben eine Übersicht über die geplanten Änderungen im Wachstumschancengesetz, die für gemeinnützige Organisationen von Interesse sind.
Am 24.05.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einen Beschluss gefasst, der die Stellung gemeinnütziger GmbHs in Bezug auf die Rundfunkbeitragserhebung betrifft. Doch trotz der vermeintlichen Klarstellung wirft diese Entscheidung auch kritische Fragen auf.
In einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde klargestellt, dass die Kosten eines Hausnotrufsystems, das lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, nicht unter den Begünstigungstatbestand des § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG fällt. Somit wird keine Steuerermäßigung gewährt.
Die korrekte Besteuerung von Blutspenden wirft immer wieder Fragen auf. Der Bundesfinanzhof befasste sich nun mit der Frage der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Blut- und Gewebetransporte, welche in den Jahren 2014 bis 2016 von einem eingetragenen Verein durchgeführt wurden.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem Urteil mit der Durchgriffshaftung von GmbH-Geschäftsführern bei Mindestlohnverstößen befasst. In diesem Zusammenhang soll auch das Verhältnis von Mindestlohn und ehrenamtlicher Tätigkeit beleuchtet werden.
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